Förderrichtlinie Elektromobilität

Die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert batterieelektrische Anwendungen in drei Bereichen bis Ende 2026. Dabei handelt es sich um (1) die Förderung bei der Umstellung kommunaler und gewerblicher Flotten, (2) kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte sowie (3) die Förderung anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Alle Informationen unter: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat/#/ Bildquelle: BMDV